Auch wenn auf einer Geschenkkarte keine Befristung vermerkt ist, können Sie diese nicht unbegrenzt einlösen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Nach Ablauf dieser Frist gilt eine Geschenkkarte als verjährt und kann nicht mehr eingelöst werden. Diese Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem die Geschenkkarte erworben wurde.
Beispiel:
Sie bekommen zum Geburtstag eine Geschenkkarte, die im Mai 2022 erworben wurde. Damit ist es erforderlich, diese Geschenkkarte bis spätestens zum 31. Dezember 2025 einzulösen.
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